Kinderspielgruppen
Kinderspielgruppen bieten ein vielfältiges Angebot in Vorarlberg. Hierunter fallen Waldkindergruppen, Montessori-Einrichtungen sowie Waldorfkindergärten und -spielgruppen. Altersbereich ist meist ab 2 bis 6 Jahren, kann aber auch bis 14 Jahre ausgeweitet sein.
Pädagogische Schwerpunkte für die Arbeit in Spielgruppen sind:
- Achtsamer Umgang mit sich und den anderen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich in Kinder und Eltern hineinzufühlen als Voraussetzung für eine gute Beziehung zu und unter den Kindern
- Vertrauen in die Selbständigkeit und Selbsttätigkeit der Kinder
- Ermutigung der Kinder zur Stärkung ihres Selbstvertrauens
- Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder flexibel zu reagieren, ohne selbst aktiv das Spielgeschehen zu gestalten. Die/Der Spielgruppenbetreuer*in nimmt in erster Linie die Rolle der/s Beobachterin/s ein.
- Wissen um die Bedeutung des freien Spiels und der kindlichen Kreativität: tätig sein bedeutet Selbständigkeit entwickeln und steigert Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen
- Gestaltung einer vorbereiteten Umgebung mit vielen Erfahrungsmöglichkeiten und Freiräumen
- Aufstellen von klaren Regeln und Grenzen, damit sich die Kinder in einer entspannten Atmosphäre entfalten können
- Unterstützung und Begleitung der Kinder, ihre Schwierigkeiten und Probleme selbst zu lösen
- Grundwissen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und soziale Entwicklung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Betreuer*innenteam
- Offenheit und Bereitschaft zu aktiver Elternarbeit
- Bereitschaft zur Selbstreflexion und persönlichen Weiterentwicklung
Leitbild für Kinderspielgruppen
Kinderpielgruppen bieten Raum für Erfahrungen in vielen Bereichen: Spielen, Musizieren, Werken und Malen, Geschichten erzählen, Herumtollen, Lärm machen, Kneten und vieles mehr. Die Aktivitäten werden
4. Juni 2019
Förderung von Kinderspielgruppen durch die Vorarlberger Landesregierung
Die Finanzierung von Kinderspielgruppen erfolgt in der Regel durch Elternbeiträge, Förderungen des Landes und Unterstützungen der Standortgemeinde. Die Förderung des Landes umfasst einen Zuschuss zu
4. April 2019