Die Finanzierung von Kinderspielgruppen erfolgt in der Regel durch Elternbeiträge, Förderungen des Landes und Unterstützungen der Standortgemeinde. Die Förderung des Landes umfasst einen Zuschuss zu den Personalkosten und eine Abstützung von Elterntarifen bei 3jährigen Kindern (abhängig vom Alter zum Stichtag) und bei der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen.
Berechnet wird die Förderung aufgrund der Öffnungszeiten und der dabei anfallenden Personalkosten. Anerkannt werden € 27,74 pro Betreuungsperson/Stunde (Stand 2023). Davon werden für die Landesförderung 40 % errechnet.
Die Anzahl der Betreuungspersonen richtet sich nach dem in den Richtlinien vorgegebenen Betreuungsschlüssel, nachzulesen in den Förderrichtlinien von Kinderspielgruppen. Weiters finden sich hier alle Vorgaben zur Gruppengröße, zum Betreuungspersonal, sowie zur Lage und dem Standort.
Förderansuchen müssen rechtzeitig gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Voraussetzung für die Förderung durch das Land ist die Feststellung eines Bedarfs für die Kinderspielgruppe in der Standortgemeinde. Die Gemeinde leistet in diesem Fall mit mind. € 1 pro betreuter Stunde/pro Kind/pro Monat auch eine finanzielle Unterstützung.
Weiters sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Bei Spielgruppen mit mehreren Standorten ist für jeden Standort gesondert ein eigenes Datenblatt auszufüllen.
- Die Förderung wird für jeden Standort extra ermittelt und ausbezahlt.
- Gültig als Grundlage für die Betreuung ist der Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan, sowie die Leitfadensammlung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen des Landes Vorarlberg.
Links zu Informationen/Bestimmungen/Formularen
Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan für elementare
Bildungseinrichtungen in Österreich
Abrechnungsformulare Land Vorarlberg
Leitfaden für Neugründungen