Für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen gilt in Österreich grundsätzlich der Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (Milota), sofern kein anderer Kollektivvertrag zur Anwendung kommen konnte.
Warum ein Mindestlohntarif?
Wird eine Arbeitsleistung im Rahmen eines Dienstvertrags in der Privatwirtschaft erbracht, gelten dafür bestimmte Mindeststandards.
Mindestlohntarife regeln diese Standards dann, wenn ein Bereich zu keiner „kollektivvertragsfähigen Körperschaft“ gehört, wie in Vorarlberg der Großteil der Spielgruppen und Kleinkindbetreuungen. Die Festlegung eines Mindestlohntarifs erfolgt über das Bundeseinigungsamt.
Vertragliche Grundlage ist das Angestelltengesetz. Bessere individuelle Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind zulässig.
Spielgruppen entlohnen vorwiegend nach dem Mindestlohntarif. Nähere Bestimmungen können dem Bundesgesetzblatt entnommen werden. Die Einstufung erfolgt nach Ausbildung und Dienstjahren. Unterschieden wird zwischen dem Mindestlohntarif für pädagogisches Personal und dem Mindestlohntarif für Assistentinnen und Assistenten, der üblicherweise nur für jene Angestellten empfohlen wird, die nicht in der pädagogischen Arbeit eingesetzt sind.