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Kinderfotos

Kinderfotos in sozialen Medien – Empfehlungen für Eltern

In den sozialen Netzwerken entwickeln sich immer neue Möglichkeiten – Pinterest, Instagram, Blogs, eigene Websites, Videoplattformen. So ist es für Eltern und Kinderbetreuungseinrichtungen gar nicht einfach einen Überblick zu behalten, was ratsam ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

Zur Information für Eltern empfehlen wir zwei Artikel von Barbara Buchegger, die gerade neu unter „Familie im digitalen Schaufenster“ auf der Website www.elternbildung.at veröffentlicht wurden. Die Website ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend.

Mein Kind hat ein „Recht am eigenen Bild“. Das gilt auch für Eltern. – eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.

Soziale Netzwerke: Wo ist was erlaubt? – eine Auflistung mittels „ok“ und „nicht-ok“ für verschiedene soziale Medien.

In beiden Artikeln wird das entsprechende Fachwissen verständlich aufbereitet und kann für Eltern und pädagogische Fachkräfte nützlich sein, um die eigene Mediennutzung zu reflektieren.

In Vorarlbergs Kinderbetreuung fand im Jahr 2018 eine intensive Auseinandersetzung mit Datenschutz und der Datenschutz-Grundverordnung statt. Wichtig für diesen Prozess waren Veranstaltungen

  • mit Dr. Christof Tschohl vom Research Institute in Wien, einem der führenden Fachleute zu diesem Thema und
  • Dr. Wirthensohn, der im Rahmen eines Vortrags für den Landesverband selbstorganisierter Kindergruppen und Elterninitiativen Vorarlbergs Praxishinweise gab.

Bei allen Veranstaltungen wurde auch das „Recht des Kindes am eigenen Bild“ thematisiert. Mittlerweile ist ein sorgsamer Umgang mit Daten und Bildern aus der Kinderbetreuung Alltag für alle Gruppen.

Zur Erinnerung:

Das „Recht am eigenen Bild“ gilt für Kinder wie für Erwachsenen und bedeutet, dass Eltern im Grunde nicht für ihre minderjährigen Kinder einer Veröffentlichung zustimmen können.

Im Bereich der berechtigten „Nutzung für die Öffentlichkeitsarbeit“ schlagen Jurist*innen die Einwilligung von Eltern als in der Praxis lebbare Vorgangsweise vor, solange das Kindeswohl beachtet wird.

Bitte trotzdem berücksichtigen: Eine Gerichtsentscheidung gibt es zu diesem Lösungsansatz noch nicht. Kinderfotos deshalb sehr überlegt einsetzen. Fotos verwenden, in denen die einzelnen Kinder nicht wieder erkennbar sind und, wann immer sinnvoll, in sozialen Netzwerken auf (Gratis-)Fotos von diversen Internet-Plattformen zurückgreifen.

Im Sinne einer frühen Kinderpartizipation wird im Umgang mit Fotos in der Einrichtung empfohlen (siehe Literaturhinweis am Ende des Artikels) Kinder darüberhinaus auch selbst um ihre Zustimmung zu bitten. Das macht natürlich nur in solchen Bereichen Sinn, in denen Kinder unter 3 Jahren das Ausmaß ihrer Entscheidung erkennen können und ein „Nein“ genauso akzeptiert wird.

Literaturhinweis: Digitale Medienbildung in elementaren Bildungseinrichtungen vom Charlotte-Bühler-Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erarbeitet, Seite 33

Photo by Kelly Sikkema on Unsplash