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Versicherungen – unbedingt regelmäßig prüfen

Versicherungen sollten regelmäßig überprüft und die Versicherungssummen überdacht werden.
Folgende Versicherungen sind zu unterscheiden:

Haftpflichtversicherung – Berufshaftpflicht
Diese Versicherung dient dem Schutz der/s Betreuer*in, wenn sie/er ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt und eine fahrlässige Handlung vorliegt. Liegt kein Verschulden der Aufsichtspflicht vor, werden auch keine Kosten von der Versicherung bezahlt.
Versichert sind auch Schadensersatzansprüche, welche entstehen, wenn Eltern ein anderes Kind für einen Schaden haftbar machen und auf die/den Betreuer*in zurückgreifen möchten.
Zu versichern sind neben den Betreuer*innen auch Personen, die in der Kinderbetreuung oder bei Veranstaltungen Kinder mitbetreuen. Dies ist nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, daher sollte man nachfragen und evtl. einen Zusatz verlangen.

Betriebshaftpflichtversicherung:
Gilt für Personen und Schäden aus dem Gruppenbetrieb, beispielsweise wenn einer Person ein Schaden in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuung entsteht.

Wasserschaden-, Feuer- und Einbruchversicherung:
Sollte auf jeden Fall mit dem/r Besitzer*in der Räumlichkeiten geklärt werden.

Nicht versichert sind:
Schäden am benützten Raum. Teilweise können diese Schäden, wie zum Beispiel eine zerbrochene Fensterscheibe, durch die Privathaftpflichtversicherung des Kindes bzw. der Eltern abgedeckt werden. Dabei gilt es immer zu beachten, ob die Betreuungsperson ihrer Aufsichtspflicht nachgekommmen ist bzw ob das Kind für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Unfallversicherung:
Diese kommt zum Tragen, wenn ein Kind in der Kleinkindbetreuung einen Unfall erleidet und ein Schaden entsteht. Die Kosten gehen zu Lasten der privaten Unfall- oder Krankenversicherung des Kindes. Es ist darum sehr wichtig, sich von den Eltern bestätigen zu lassen, dass ihr Kind eine Versicherung hat (oder bei den Eltern mitversichert ist). Die Betreuer*innen sind im Angestelltenverhältnis durch ihre Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse unfallversichert.

Rechtsschutzversicherung:
Möglich werden nach Absprache Anfragen bei Rechtsexpert*innen und die Übernahme von Kosten, die im Zuge eines Rechtsverfahrens zur Klärung einer Verschuldensfrage auf eine Einrichtung zukommen. 

Generell ist es empfehlenswert, sich bei verschiedenen Versicherungen Offerte einzuholen und zu vergleichen. Kollektive Versicherungen sind wesentlich günstiger als einzelne.

Der Landesverband für selbstorganisierte Kindergruppen und Elterninitiativen bietet seinen Mitgliedern solche Versicherungen zu günstigen Bedingungen an.