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Energiekostenzuschuss

Energiekostenzuschuss für NPO’s

Es ist soweit! Ab sofort können auch gemeinnützige Organisationen und Vereine den Energiezuschuss beantragen. 

Antragsberechtig sind Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

  • Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch dann, wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will.
  • Unternehmerisch tätige Organisationen bzw. unternehmerisch tätige Teile von Organisationen waren beim EKZ für Unternehmen bzw. bei der Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen antragsberechtigt.

Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

  • Geförderte Energiearten: Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl, sofern Verbrauch auf eigenen Namen und eigene Rechnung des Antragstellers.
  • Vermeidung von Doppelförderungen: Bereits erhaltene Förderungen für dieselben Kosten werden in Abzug gebracht.
  • Mindestförderung: 800 Euro (pro Förderperiode), 
  • Abwicklung durch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH – Förderbank des Bundes).

Antragsfristen:

  • Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
  • Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.

Die Bundesregierung hat umfangreiche FAQs ausgearbeitet und auch eine eigene Website eingerichtet: www.ekz-npo.at

Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form zugänglich. Dazu müssen Sie sich auf der Website  unter dem Button „Registrieren“ mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden.