Es ist soweit! Ab sofort können auch gemeinnützige Organisationen und Vereine den Energiezuschuss beantragen.
Antragsberechtig sind Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
- Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch dann, wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will.
- Unternehmerisch tätige Organisationen bzw. unternehmerisch tätige Teile von Organisationen waren beim EKZ für Unternehmen bzw. bei der Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen antragsberechtigt.
Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).
- Geförderte Energiearten: Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl, sofern Verbrauch auf eigenen Namen und eigene Rechnung des Antragstellers.
- Vermeidung von Doppelförderungen: Bereits erhaltene Förderungen für dieselben Kosten werden in Abzug gebracht.
- Mindestförderung: 800 Euro (pro Förderperiode),
- Abwicklung durch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH – Förderbank des Bundes).
Antragsfristen:
- Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
- Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.
Die Bundesregierung hat umfangreiche FAQs ausgearbeitet und auch eine eigene Website eingerichtet: www.ekz-npo.at
Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form zugänglich. Dazu müssen Sie sich auf der Website unter dem Button „Registrieren“ mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden.