Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Bruttoentgelt einer angestellten Person unter der jährlich fixierten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Im Jahr 2021 ist diese bei € 475,86 Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, nicht jedoch kranken-, pensions- oder arbeitslosenversichert. Personen, die aufgrund mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen und Personen, die neben einer bereits bestehenden vollversicherten unselbständigen Beschäftigung…